Allgemeine Geschäftsbedingungen
Christina Lagler – Freie Trauungen
Johannesstraße 10/26, 2344 Maria Enzersdorf
+43 699 11 98 26 24
freietrauung@christinalagler.com
Allgemeines
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Die Auftraggebenden beauftragen Christina Lagler – Freie Trauungen mit den im gesonderten Auftragsschreiben und in diesen Vertragsbedingungen ausdrücklich angeführten Leistungen. Die wesentlichen Inhalte und Daten der vereinbarten Leistungen, die Vertragsparteien, das vereinbarte Entgelt für die Leistungen von Christina Lagler – Freie Trauungen sowie Wünsche und Anregungen der Auftraggebenden ergeben sich verbindlich aus dem gesonderten Auftragsschreiben.
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Abweichungen oder Ergänzungen zu dem Auftragsschreiben oder zu diesen Vertragsbedingungen sowie nachträgliche Änderungen der beauftragten Leistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien oder einer schriftlichen Bestätigung durch Christina Lagler – Freie Trauungen. Festgestellt wird, dass die Vertragsparteien keine ausschließlich mündlichen Nebenabreden getroffen haben.
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Der Auftrag kommt durch Unterfertigung des Auftragsschreibens und dieser Vertragsbedingungen zustande. Die Auftraggebenden beauftragen Christina Lagler – Freie Trauungen ausschließlich mit den in den Vertragsunterlagen festgelegten Leistungen. Sonstige Leistungen sind nicht geschuldet.
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Christina Lagler – Freie Trauungen kann die vereinbarten Leistungen nach Absprache auch durch kooperierende Trauredner:Innen einbringen.
Leistungsgegenstand und Vollmacht
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Die Leistung von Christina Lagler – Freie Trauungen beinhaltet die Gestaltung und eventuell die Leitung der Zeremonie an dem mit den Auftraggebenden festgelegten Termin und Ort.
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Auf Wunsch der Auftraggebenden wird Christina Lagler – Freie Trauungen gegen Entgelt mit der Präsentation eines Konzeptes für die Freie Trauung beauftragt. Sofern dabei nicht die Rechte am Konzept ausdrücklich übertragen werden, verbleiben diese bei Christina Lagler – Freie Trauungen.
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Im Rahmen der Erstellung des Konzeptes wird Christina Lagler – Freie Trauungen den Ablauf der Freien Trauung und – sofern beauftragt – die Einbindung derselben in die standesamtliche Trauung planen, die Reihenfolge von Beiträgen festlegen oder diese - allenfalls auch während der Hochzeit – abändern, sofern dies Christina Lagler – Freie Trauungen zweckmäßig erscheint.
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Veranstalter der Hochzeitsfeier sind die Auftraggebenden bzw. die zu Trauenden. Christina Lagler – Freie Trauungen übernimmt keinerlei Haftung für Handlungen oder Unterlassungen von Lieferunternehmen und Dienstleistenden sowie keine Haftung für die operative Durchführung der Veranstaltung.
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Die Einholung allenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigungen, wie etwa die Anmeldung der Veranstaltung, luftfahrt-, naturschutz-, pyrotechnischer oder straßenpolizeiliche Genehmigungen, ist vom Leistungsumfang von Christina Lagler – Freie Trauungen nicht automatisch umfasst. Über gesondertem Auftrag kann Christina Lagler – Freie Trauungen diese mit der oben erteilten Vollmacht für die Auftraggebenden einholen. Sämtliche im Zusammenhang mit der Veranstaltung allenfalls entstehende Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte (AKM) tragen die Auftraggebenden bzw. die zu Trauenden.
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Nicht Gegenstand der Leistung ist die Besorgung von persönlichen Dingen wie amtlichen Dokumenten, Brautstrauß und Hochzeitsringen, sowie die Überprüfung und Kontrolle von Anlagen und Einrichtungen, Räumlichkeiten und sonstigen Flächen, insbesondere in sicherheitstechnischer Hinsicht.
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Christina Lagler – Freie Trauungen und die Auftraggebenden werden sich über alle vertragsrelevanten Ereignisse und Umstände jeweils unverzüglich informieren und, soweit erforderlich, sich entsprechend abstimmen.
Terminreservierung und Buchung
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Die konkrete Anfrage durch die Auftraggebenden und die Erstellung eines Angebots inkl. Kostenvoranschlag zählt nicht als verbindliche Reservierung. Alle Angebote von Christina Lagler – Freie Trauungen sind freibleibend und unverbindlich.
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Nach einem unverbindlichen Kennenlerngespräch erhalten die Auftraggebenden 7 Tage Zeit, das Angebot anzunehmen.
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Die Auftragserteilung erfolgt mit Unterzeichnung des schriftlichen Vertrags beider Parteien. Die Auftraggebenden erkennen damit auch die Gültigkeit dieser AGB an.
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Der Termin für die Freie Trauung ist erst nach Erhalt der vereinbarten Anzahlung in Höhe von 50% innerhalb von 14 Tagen endgültig reserviert. Andernfalls kann Christina Lagler – Freie Trauungen vom Vertrag zurücktreten mit der Folge, dass keine Leistungspflicht mehr besteht und die Terminreservierung für beide Seiten hinfällig ist.
Rücktrittsrecht, Absage, Verschiebung des Termins
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Christina Lagler – Freie Trauungen räumt den Kunden das Recht ein, von diesem Vertrag binnen 14 Tagen ab Abschluss zurückzutreten, ohne dass ein Entgelt in Rechnung gestellt wird.
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Für den Fall eines Rücktritts nach Ablauf dieser Frist steht Christina Lagler – Freie Trauungen jedenfalls ein Entgelt in der Höhe von 50 % des vereinbarten Entgelts zu. Erfolgt ein Rücktritt nach dem Traugespräch und nach Erstellung der Rede bis 3 Wochen (= 21 Tage) vor dem vereinbarten Hochzeitstag, hat Christina Lagler – Freie Trauungen einen Anspruch auf 90 % des vereinbarten Entgelts. Erfolgt ein Rücktritt danach, steht das gesamte vereinbarte Entgelt zu.
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Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftlichkeit.
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Die Auftraggebenden nehmen zur Kenntnis, dass die Leistungen von Christina Lagler – Freie Trauungen unabhängig davon sind, ob die Veranstaltung tatsächlich durchgeführt wird. Christina Lagler – Freie Trauungen hat daher auch bei Absage der Veranstaltung, aus welchem Grund auch immer, Anspruch auf das vereinbarte Entgelt. Teilleistungen können nach Abschluss der jeweiligen Teilleistungen verrechnet werden.
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Die Auftraggebenden nehmen zur Kenntnis, dass auch Verschiebungen der Veranstaltung der schriftlichen Zustimmung von Christina Lagler – Freie Trauungen bedürfen. In diesem Fall ist mit Christina Lagler – Freie Trauungen im Falle eines erhöhten Arbeitsaufwandes eine gesonderte Entgeltvereinbarung zu treffen.
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Bei Zahlungsverzug ist Christina Lagler – Freie Trauungen berechtigt, Mahngebühren einzuheben. Kommen die Auftraggebenden trotz Mahnung ihrer vereinbarten Verpflichtung zur Zahlung nicht nach, so ist Christina Lagler – Freie Trauungen berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
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Kann Christina Lagler – Freie Trauungen in Folge von Krankheit, Unfall, Tod oder anderen wichtigen Gründen (z.B. Todesfall in der Familie, höhere Gewalt, etc.) die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag und bereits gezahltes Honorar wird umgehend zurückerstattet, sofern der Christina Lagler – Freie Trauungen keinen von den Auftraggebenden akzeptierten Ersatz stellen kann.
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Christina Lagler – Freie Trauungen wird jedenfalls versuchen, einen Ersatz zu stellen – dies jedoch ohne Garantie und Anerkennung einer Rechtspflicht. Wenn Christina Lagler – Freie Trauungen einen Ersatz stellen kann, der von den Auftraggebenden akzeptiert wird, und diesem eine bereits fertig gestellte Rede zur Verfügung stellt, behalten alle vertraglichen Regelungen ihre Gültigkeit und Christina Lagler – Freie Trauungen wird eine entsprechende Vergütung des Ersatzes weiterleiten.
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Wird bei Ausfall von Christina Lagler – Freie Trauungen innerhalb von 6 Wochen vor Trautermin nur das fertig gestellte Redemanuskript gewünscht, um es z.B. durch einen selbst zu besorgenden Ersatz vortragen zu lassen, werden hierfür 60 % des vertraglich vereinbarten Honorars (ohne Anfahrtskosten und ggf. Spesen) berechnet.
Gewährleistung/Haftung
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Christina Lagler – Freie Trauungen leistet ein sorgfältiges Bemühen. Christina Lagler – Freie Trauungen setzt die vereinbarten Wünsche der Auftraggebenden nach bestem Wissen und Gewissen um. Für die Durchführung der freien Trauung gilt jedoch die künstlerische Freiheit, d.h. die Art der Durchführung sowie Abweichungen vom Manuskript bilden keinen Grund für eine nachträgliche Mängelrüge.
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Christina Lagler – Freie Trauungen leistet keine Gewähr für Leistungen Dritter, insbesondere beigezogener Netzwerkbeteiligter, für die Durchführung von deren Leistungen, für die Geeignetheit oder Sicherheit von Anlagen, Einrichtungen, Räumlichkeiten oder sonstigen Flächen.
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Eine Haftung für Sachschäden aus leichter Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder von Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen.
Honorar
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Das im Auftragsschreiben vereinbarte Entgelt ist ein Fixbetrag. Christina Lagler – Freie Trauungen ist berechtigt, bei Auftragserteilung 50 % des vereinbarten Entgelts in Rechnung zu stellen und weitere dem Vorbereitungsaufwand entsprechende Vorauszahlungen zu vereinbaren, wobei die letzte Zahlung eine Woche (= 7 Tage) vor dem Veranstaltungstag fällig ist.
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Alle Preise sind in Euro angegeben. Da Christina Lagler – Freie Trauungen als Kleinunternehmer ohne Verrechnung von USt agiert, wird dies im Angebot und in der Honorarnote eigens zum Ausdruck gebracht.
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Allenfalls aufgrund des Auftrages auflaufende Barauslagen, wie Gebühren, Reisespesen und Anzahlungen an Dritte können von Christina Lagler – Freie Trauungen in Rechnung gestellt werden. Für allfällige vereinbarte, über die im Auftragsschreiben und in diesen Vertragsbedingungen hinausgehenden Tätigkeiten wird ein gesondert vereinbartes oder angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt.
Datenschutzurheberrecht, geistiges Eigentum
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Die von Christina Lagler – Freie Trauungen erstellten Reden, Konzepte und Zeremonien sind ausschließlich ihr geistiges Eigentum. Die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Nachbildung oder sonstige (weitere) Verwertung, sei es zu privaten, sei es zu geschäftlichen Zwecken ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Christina Lagler – Freie Trauungen zulässig.
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Die Auftraggebenden willigen ein, dass Christina Lagler – Freie Trauungen im Rahmen dieses Vertrages persönliche Daten der Auftraggebenden, wie Adresse, Geburtsdatum, Email-Adresse speichert und, soweit für die Vertragserfüllung notwendig, Dritten gegenüber bekannt gibt.
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Die Auftraggebenden willigen weiter ein, dass Christina Lagler – Freie Trauungen die Namen der zu Trauenden, sowie allenfalls im Rahmen der Veranstaltung gemachte Fotos oder Videos zu Zwecken des eigenen Marketings speichert und verwendet.
Sonstiges
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Erfüllungsort ist Maria Enzersdorf. Gerichtsstand ist jener der Auftraggebenden.
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Die gegenständliche Geschäftsbeziehung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Schriftlichkeit im Sinne dieses Vertrages liegt dann vor, wenn Mitteilungen schriftlich durch Brief oder per Email vorgenommen werden. Die Auftraggebenden erklären, dass sie vor Unterfertigung des Vertrages auch diese Vertragsbedingungen gelesen haben und mit diesen einverstanden sind.
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Im Falle von nicht einvernehmlich lösbaren Streitigkeiten über den Vertrag und dessen Inhalt ist eine neutrale befugte eingetragene Mediationsperson beizuziehen, wobei die anfallenden Kosten geteilt werden.